Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation
[Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation]
Aktueller Newsletter
Ausgabe 05/2010
Lesen | Abonnieren
Verein „Charta der Vielfalt“
Der Verein „Charta der Vielfalt“ nimmt im Januar 2011 die Geschäfte auf. Er wird zukünftig die Aktivitäten der Charta inhaltlich gestalten und übernimmt die finanzielle Verantwortung.
Kontaktformular
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Initiative „Charta der Vielfalt“ haben, finden Sie hier das Kontaktformular
![]()
Die Charta im Wortlaut
Die Vielfalt der modernen Gesellschaft, beeinflusst durch die Globalisierung und den demografischen Wandel, prägt das Wirtschaftsleben in Deutschland…
[Abschnittsende: Rücksprung zur seiteninternen Navigation]
Die unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten der Belegschaft sorgen für Vielfalt im Unternehmen. Diversity Management kann dabei helfen, das religiöse Wissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Kontakte innerhalb ihrer Gemeinden im Unternehmen zu nutzen.
Wird über Religion am Arbeitsplatz diskutiert, geht es meist um das Tragen des Kopftuchs durch muslimische Frauen. In privatwirtschaftlichen Unternehmen kann es vom Arbeitgeber nicht verboten werden, da die Religionsfreiheit im Grundgesetz geschützt ist. Im Jahr 2002 hob zum Beispiel das Bundesarbeitsgericht die Kündigung gegen eine Frau auf, die gegen den Willen ihres Arbeitgebers das Kopftuch am Arbeitsplatz getragen hatte. Im Öffentlichen Dienst ist die rechtliche Situation komplizierter. Hier kollidiert die Religionsfreiheit einer Lehrerin mit jener der Schülerinnen und Schüler. Im Jahr 2003 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es Sache der Bundesländer sei, gesetzliche Regelungen zu schaffen. Deshalb ist nun von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, ob Lehrerinnen an staatlichen Schulen das Kopftuch tragen dürfen oder nicht. Zur Rechtspraxis
Das Antidiskriminierungsnetzwerk (ADNB) des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) startete mit der Unterstützung des Migrationsrats Berlin-Brandenburg (MRBB) am 12. September 2004 unter dem Motto „Wie steht es mit Diskriminierung in Berlin?“ eine Umfrage unter Migrantinnen und Migranten zu ihren persönlichen Diskriminierungserfahrungen. Im Zeitraum von September 2004 bis September 2005 wurden in Berlin über 500 Fragebögen ausgefüllt. Benachteiligung aufgrund der Religion ist besonders bei Musliminnen und Muslimen ein Thema, dabei vor allem im Bereich Bildung. Ergebnis der Umfrage war, dass Religion im Vergleich zur Herkunft zwar eher eine untergeordnete Rolle bei Diskriminierungen spielt, für ein Viertel der Befragten (zu 78 Prozent muslimisch und 14 Prozent ohne religiöses Bekenntnis) war sie jedoch entscheidend in der erlebten Situation. Die Ergebnisse zeigen, es zum Erleben einer Diskriminierungssituation kommen kann, selbst wenn die Person sich nicht zu einer Religion bekennt – es genügt, dass ihr von anderen eine Religion zugeschrieben wird. Zum ADNB